Sie gehen davon aus, dass Sie gut versichert sind, und plötzlich reguliert der Versicherer einen Schaden gar nicht oder nur teilweise? Die Gründe hierfür können sehr unterschiedlich sein. Häufig beruft sich die Versicherung auf Risikoausschlüsse oder auf die Verletzung von vertraglichen Pflichten (Obliegenheiten). In seltenen Fällen wird sogar der gesamte Versicherungsvertrag wegen angeblicher arglistiger Täuschung angefochten, etwa weil Angaben zu Gefahrumständen im Versicherungsantrag unvollständig oder fehlerhaft gewesen sein sollen.
Ob eine Ablehnung des Versicherers rechtmäßig ist, lässt sich für Laien kaum beurteilen. Das Versicherungsrecht ist komplex, und oft entscheidet eine feine juristische Abgrenzung darüber, ob Ihre Ansprüche bestehen. Eine sorgfältige Prüfung lohnt sich in der Regel – insbesondere, um Ansprüche vollumfänglich durchzusetzen.
Ich berate Sie zu Ihren Rechten und prüfe, ob die Ablehnung oder Teilablehnung gerechtfertigt ist. Gegebenenfalls vertrete ich Ihre Interessen gegenüber dem Versicherer, um eine faire und vollständige Regulierung Ihres Schadens zu erreichen.
Wichtig: Nach Eintritt eines Versicherungsfalls müssen in der Regel verschiedene Pflichten erfüllt und Fristen eingehalten werden. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme kann daher entscheidend sein, um Nachteile zu vermeiden und Ihre Ansprüche zu sichern