Sind Sie Opfer einer Straftat geworden oder werden Sie von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben? Haben Sie eine Vorladung erhalten oder Kenntnis von einem gegen Sie geführten Ermittlungsverfahren erlangt? In strafrechtlichen Angelegenheiten ist besonnenes und rechtlich richtiges Verhalten von entscheidender Bedeutung.
Machen Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung keine Angaben gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft.Bereits früh getroffene Aussagen können den weiteren Verlauf des Verfahrens maßgeblich beeinflussen.
Ich berate und vertrete Sie im Strafrecht sowohl als Beschuldigter als auch als Geschädigter einer Straftat. Ich kläre Sie verständlich über Ihre Rechte, Ihre Handlungsmöglichkeiten und die nächsten sinnvollen Schritte auf und vertrete Ihre Interessen gegenüber den Ermittlungsbehörden und Gerichten.
Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidend dazu beitragen, Nachteile zu vermeiden und Ihre Rechte wirksam zu wahren.