Unternehmerisches Handeln ist mit vielfältigen rechtlichen Fragestellungen verbunden. Ob bei der Gründung eines Unternehmens, im laufenden Geschäftsbetrieb oder bei der Beendigung gesellschaftsrechtlicher Strukturen – rechtssichere Entscheidungen sind von zentraler Bedeutung.
Ich berate Sie im Handels- und Gesellschaftsrecht insbesondere bei der Gestaltung, Prüfung und Anpassung von Verträgen, bei gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen zu Personen- und Kapitalgesellschaften, bei Gesellschaftervereinbarungen, Geschäftsführerangelegenheiten sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen zwischen Gesellschaftern oder gegenüber Geschäftspartnern.
Auch bei handelsrechtlichen Streitigkeiten, etwa aus Kauf- oder Lieferverträgen, bei Haftungsfragen oder bei der Durchsetzung offener Forderungen, stehe ich Ihnen beratend und vertretend zur Seite. Ziel ist es, praktikable und rechtssichere Lösungen zu finden – außergerichtlich ebenso wie vor Gericht.
Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann dazu beitragen, Risiken zu minimieren und wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.