Haben Sie eine Kündigung oder Abmahnung erhalten oder beabsichtigen Sie, eine solche auszusprechen? Bestehen Fragen zu Ihrem bestehenden Arbeitsverhältnis, zu Regelungen Ihres Arbeitsvertrages oder zu Ihren Rechten und Pflichten als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber? Auch bei Themen rund um den Betriebsrat berate ich Sie kompetent.
Ich stehe Ihnen zur Verfügung, um Ihre arbeitsrechtlichen Fragen zu beantworten und Sie dabei zu unterstützen, das bestmögliche Ergebnis für Ihre individuelle Situation zu erreichen.
Im Arbeitsrecht sind zahlreiche Fristen zu beachten, innerhalb derer Ansprüche geltend gemacht werden müssen. So ist nach Zugang einer Kündigung innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht zu erheben. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam – selbst dann, wenn sie ursprünglich rechtswidrig war.
Entsprechendes gilt für die sogenannte Entfristungsklage: Auch hier muss innerhalb von drei Wochen nach dem Ende der Befristung Klage erhoben werden.
Darüber hinaus enthalten viele Arbeitsverträge sogenannte Ausschlussfristen, die die Durchsetzung von Ansprüchen zeitlich begrenzen können.
Aus diesem Grund ist im Arbeitsrecht ein schnelles und zielgerichtetes Handeln von besonderer Bedeutung.